PFLEGE BRAUCHT JEDER
Viele werden erst dann aktiv, wenn bereits ein akuter Pflegefall vorliegt.
Durch frühzeitige Gespräche mit Ihrer Familie über das Thema Pflege können Sie rechtzeitig die notwendigen Weichen stellen. Hierzu zählen beispielsweise eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht.
Ob durch Unfall, Organversagen oder Gehirnschlag – ganz plötzlich können Sie in eine Situation geraten, in der Sie sich nicht mehr verständigen können. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass seine Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen dann verbindlich befolgt werden.
Wer soll für Sie Regelungen treffen und notwendige Unterschriften leisten, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr geschäftsfähig sind?
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, muss und wird das Amtsgericht für eine hilflos gewordene Person, immer einen Betreuer bzw. eine Betreuerin einsetzen. Dafür kann vom Richter ein Familienangehöriger ausgesucht werden. Es kann aber auch ein völlig fremder Berufsbetreuer sein, der dann für Sie Entscheidungentrifft.
Wenn Sie dies verhindern möchten, sollten Sie für eine oder mehrere Vertrauensperson/-en eine Vorsorgevollmacht ausstellen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt lediglich eine Grundversorgung dar. Auf unserer Homepage „Pflegebrauchtjeder24.de“ können Sie sich informieren, was ein Pflegeheim in Ihrer Nähe kostet. Sie sehen auf einen Blick, was die gesetzliche Pflegeversicherung leistet und was Sie dazu bezahlen müssen. Sollten Sie im Pflegefall nicht selbst in der Lage sein für die Mehrkosten aufzukommen, werden Ihre Angehörigen für die Kosten mit herangezogen. Nutzen Sie unsere Tarifübersicht um sich und Ihre Familie rechtzeitig abzusichern.
Für viele Menschen stellt die Nachlassplanung ein sehr schwieriges Thema dar. Es besteht ein emotionaler Widerwillen, sich mit den Folgen des Ablebens auseinanderzusetzen. Diese Hemmschwelle vergrößert sich noch bei Unternehmern.
Bei der Nachlassplanung sind besondere Wünsche des Erblassers sowie die zivilrechtlichen Aspekte des Erbrechts zu berücksichtigen. Bei der Nachfolgeplanung spielt die Erbschaft- und Schenkungsteuer eine sehr wichtige Rolle.
Mit einem individuellen "Erben & Schenken" Konzept können Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung optimal ausgeschöpft werden und bereits vor dem Erbfall größere Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge steuersparend übertragen werden.
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